Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Alles Wissenswerte zur BEG
Ob Sanierung, Modernisierung oder Neubau, Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus: Wer sich für den Bau eines Energieeffizienzhauses entscheidet oder beschließt, ein bestehendes Gebäude in energetischer Hinsicht zu sanieren, leistet nicht nur einen wertvollen Beitrag in Sachen Klima- und Umweltschutz, sondern kann ebenfalls auf eine umfangreiche staatliche Unterstützung bauen.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat der Bund ein zentrales Förderinstrument geschaffen, das energetische Maßnahmen gezielt erleichtert, unabhängig davon, ob Sie Ihr Gebäude komplett umbauen möchten oder lediglich die energetische Sanierung Ihres Kellers oder Dachgeschosses planen. Entscheidend ist vielmehr, ob die Maßnahmen langfristig dazu beitragen, Energie einzusparen.
Als erfahrene Energieberater, Statiker und Tragwerksplaner unterstützen wir Sie von Anfang an. Wir begleiten Sie bei der Auswahl geeigneter BEG-(Einzel-) Maßnahmen und Förderprogrammen zum Energieeffizienzhaus. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Stellen Ihres BAFA- oder KfW-Antrags unbedingt achten sollten. Jetzt Projektanfrage stellen.
Definition: Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden seit 2021 mehrere frühere Programme zur Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden gebündelt. Dennoch ist zu beachten, der Bundesfördermittelgeber kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die KfW sein. Ziel ist es, energetische Maßnahmen zu vereinfachen und einheitlich zu fördern. Gefördert werden unter anderem der Austausch oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie der Einsatz einer effizienteren Anlagentechnik.
Die BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude: Zielgruppen und Fördervoraussetzungen
Einen Antrag auf Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude können mit wenigen Einschränkungen fast alle stellen, die eine energetische Sanierung oder den Neubau eines energieeffizienten Gebäudes planen, egal ob es sich um Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen handelt. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme an einem Wohn- oder Nichtwohngebäude in Deutschland umgesetzt wird und die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
Antragsberechtigt sind:
- Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Kontraktoren
- Unternehmen (KMU bis zu einer gewissen Größe)
- gemeinnützige Organisationen
- Städte, Gemeinden und Landkreise
Die BEG-Förderung kann auch von mehreren Beteiligten gemeinsam in Anspruch genommen werden, etwa im Rahmen von Sanierungsgemeinschaften oder bei öffentlich-privaten Partnerschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Alle guten Dinge sind drei: Die Teilprogramme der BEG
Je nach Vorhaben, Gebäudetyp und Antragstellenden können Sie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude jeweils andere Fördermittel beantragen.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Während BEG WG und BEG NWG vor allem bei Komplettsanierungen oder energetischen Neubauten zum Tragen kommen, richtet sich die BEG EM an Bauherren und Bauherrinnen, die gezielt einzelne Sanierungsmaßnahmen umsetzen möchten. Eine typische BEG-Einzelmaßnahme ist beispielsweise der Austausch der Heiztechnik oder die Dämmung von Fassade, Dachgeschoss oder Kellerdecke.
Hinweis: Wenn Sie einen Individuellen Sanierungsfahrplan von Pitbau Ingenieure erstellen lassen, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus. Das heißt, der maximale Förderbetrag wird erhöht!
Von Heizung bis Neubau – Fördermöglichkeiten der BEG im Überblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Maßnahmen mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten – je nach Art des Vorhabens. Ob Dachgeschossausbau oder Erneuerung der Außenfassade: Für alle energetischen Maßnahmen gibt es passende Förderoptionen. Wie diese Fördermöglichkeiten aufeinander abgestimmt werden, um den höchstmöglichen Zuschuss zu erhalten, erfahren Sie bei Pitbau Ingenieure GmbH.
Heizungsmodernisierung – Zuschüsse für klimafreundliche Systeme
Wenn Sie Ihre alte Heizung gegen ein klimafreundliches System tauschen, unterstützt der Staat diese Investition mit einem Basiszuschuss von 30 Prozent. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Fördersatz durch verschiedene Bonusregelungen erhöht werden, darunter unter anderem:
- Effizienzbonus
- Klimageschwindigkeitsbonus
- Einkommensbonus

Auch Vermieterinnen und Vermieter können die Grundförderung nutzen. Eine Umlage der bezuschussten Kosten auf die Miete ist jedoch nicht zulässig.
Sanierung in mehreren Schritten – Fördermittel für Einzelmaßnahmen
Für bauliche Verbesserungen wie Dämmung oder Fenstertausch können Sie folgende Zuschüsse beantragen:
- 1. 15% Grundförderung
- 2. +5% iSFP-Bonus
Förderfähig sind Ausgaben bis 30.000€ (bzw. 60.000€ mit iSFP) pro Wohneinheit. Auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen oder die Installation effizienter Lüftungstechnik können bezuschusst werden.
Hinweis: Die Kosten zur Fach- und Baubegleitung von Pitbau Ingenieure wird mit 50% bezuschusst.
Noch Fragen? Die Pitbau Ingenieur GmbH steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (isFP). Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf, um mehr über uns und unsere umfassenden Leistungen zu erfahren.
Klimafreundlich bauen – Förderkredite für Neubauten
Planen Sie den Bau oder Kauf eines besonders energieeffizienten Gebäudes, können Sie über das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (BEG KfN) zinsgünstige Kredite der KfW in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass das Gebäude keine fossilen Energieträger nutzt und einen festgelegten Effizienzstandard erreicht. Gefördert werden sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Die Konditionen richten sich nach dem energetischen Niveau sowie dem Einsatz nachhaltiger Baustoffe und Haustechnik.
Ergänzungskredit – Finanzierungshilfe bei mittlerem Einkommen
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000€ können zusätzlich zur BEG-Förderung einen zinsvergünstigten Kredit beantragen. So lassen sich auch größere Modernisierungsprojekte wie der Austausch der Heizung realisieren. Zu beachten sind aber die Förderkriterien, da ein bestimmten Effizienzhaus-Niveau gefordert wird!
Professionelle Energieberatung: Der Grundstein Ihrer BEG-Förderung
Für die Maßnahmen sind Sie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude dazu verpflichtet, mit einem Energieeffizienz-Experten (EEE) zusammenzuarbeiten.
Dies betrifft unter anderem:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung) die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anträge, die in Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gestellt werden
- die Fachplanung und Baubegleitung
Bei allen anderen förderfähigen Vorhaben ist die Unterstützung durch eine fachkundige Person optional, aber durchaus empfehlenswert, gerade bei komplexeren Bauprojekten. Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, erstellt der Energieeffizienz-Experte eine Technische Projektbeschreibung (TPB-ID - als Grundlage für Ihre Antragstellung) und einen „Technischen Projektnachweis (TPN)“ nach Durchführung der Maßnahmen. Dieser dient als offizielle Bestätigung darüber, dass alle technischen Anforderungen der BEG-Richtlinie eingehalten wurden.
Gewusst wie: So beantragen Sie die Bundesförderung
Die Antragstellung für die BEG-Förderung erfolgt immer online. Je nach Maßnahme reichen Sie Ihren Antrag entweder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) ein.
Im Falle einer BAFA-Förderung benötigen Sie vorab die oben erwähnte technische Projektbeschreibung (TPB). Nach der Prüfung erhalten Sie eine TPB-ID, die Sie beim Ausfüllen des Online-Antrags angeben müssen. Für den Heizungstausch können Sie den Antrag direkt über das KfW-Portal stellen. Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragen Sie über das BAFA.
Sie benötigen eine qualifizierte Energieeffizienz-Beratung oder Unterstützung bei der Antragstellung? Die zertifizierten Expertinnen und -Experten der Pitbau Ingenieur GmbH begleiten Sie von der technischen Projektbeschreibung bis zum erfolgreichen Förderantrag. Jetzt Projektanfrage stellen.
FAQ: Häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
BEG-Förderung 2024/2025: Inwiefern wurde das ursprüngliche Programm reformiert?
Seit 2024 gelten neue Fördersätze, ein gestaffelter Auszahlungstermin sowie zusätzliche Boni. Der Fokus liegt stärker auf klimafreundlichen Heizsystemen und einer sozial ausgewogenen Förderung.
Muss ein BAFA-Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt werden?
Ja. Die Antragstellung muss immer vor Vertragsabschluss oder Baubeginn erfolgen. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Förderung.
Können auch Eigentümergemeinschaften eine Förderung beantragen?
Ja, Wohnungseigentümergemeinschaften sind antragsberechtigt – entweder direkt oder über einen beauftragten Verwalter bzw. eine bevollmächtigte Person.
Ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Pflicht?
Nein, aber er ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus. Wer ihn vorab erstellen lässt, kann bei Einzelmaßnahmen zusätzlich 5 % Förderung erhalten und die anrechenbaren Kosten werden verdoppelt.
Gibt es Besonderheiten bei der BEG-Förderung in Berlin?
Die BEG ist bundesweit einheitlich geregelt. In Berlin können jedoch ergänzende Landesprogramme oder Beratungsangebote genutzt werden, etwa über die IBB.