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Pitbau Ingenieure GmbH
Kompetenz durch Leistung

Kfw Antrag

KfW-Antrag stellen für Ihr Bauvorhaben

Wir von Pitbau Ingenieure unterstützen Sie gerne bei der Beantragung von KfW Förderungen. KfW-Anträge für energetische Sanierungen erfordern genaue Planung und Fachwissen.

Wir unterstützen Sie als Energieeffizienz-Experten, sichern die korrekte Umsetzung und helfen, Fördermittel zu erhalten. Wir unterstützen nicht nur den Sanierungsprozess, sondern erhöhen auch Ihre Erfolgschancen in der Antragstellung.

Was beinhaltet die KfW Förderung?

Grundsätzlich unterscheiden sich die KfW-Fördermöglichkeiten folgendermaßen:

Förderungen für Privatpersonen

Für Privatpersonen bietet die KfW zinsgünstige Kredite für verschiedene Vorhaben: den Bau oder Kauf von Immobilien, die energetische Sanierung und Modernisierung bestehender Häuser, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Einbruchschutz. Zudem unterstützt sie Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen sowie die Finanzierung von Studium, Weiterbildung und Schulabschluss.

Förderungen für öffentliche Einrichtungen

Die KfW bietet öffentlichen Einrichtungen verschiedene Fördermöglichkeiten. Kommunen können Fördermittel für Investitionen in ihre Zukunft nutzen, etwa zur Modernisierung der Infrastruktur. Kommunale Unternehmen erhalten Unterstützung für den Ausbau und die Modernisierung ihrer Einrichtungen. Auch soziale Organisationen und Vereine können von Förderprogrammen profitieren, um ihre Einrichtungen zukunftsfähig zu gestalten.

Förderungen für Unternehmen

Hier werden Investitionen und Betriebsmittel unterstützt, Existenzgründungen sowie Unternehmensübernahmen. Darüber hinaus gibt es Förderungen für energieeffiziente Maßnahmen, Innovation, Digitalisierung und Forschung. Auch Unternehmen in der Wohnwirtschaft und kommunale Betriebe können von speziellen Förderprogrammen profitieren, etwa für klimafreundliche Energien und Gebäudesanierung.

Noch nicht das Richtige gefunden? Informieren Sie sich über weitere Förderungen für Ihr Bauvorhaben.

Energetische Sanierung von Wohngebäuden mit KfW 261

Der KfW-Kredit Nr. 261 ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude und unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Mit diesem Kredit können Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, soziale Organisationen und öffentliche Körperschaften bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für die Sanierung eines Effizienzhauses erhalten. Die Sanierung muss zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen.

Der KfW-Kredit 261 ist beliebt, weil er günstige Konditionen, hohe Kreditsummen pro Wohneinheit und attraktive Tilgungszuschüsse von 5 % bis 45 % bietet, was die finanzielle Belastung für energetische Sanierungen deutlich reduziert.

Mit KfW 261 werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Energetische Sanierung (z. B. Dämmung, Heizungserneuerung)
  • Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
  • Akustikplanung
  • Nachhaltigkeitszertifizierungen
  • Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche

Nicht förderfähig sind Umschuldungen und bereits begonnene Projekte.

Wir unterstützen Sie: Als Expert:innen sind wir an Ihrer Seite, wenn es um die KfW-Antragstellung geht. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Die Unterstützung von Energieeffizienz-Experten ist an dieser Stelle besonders wichtig, da so sichergestellt werden kann, dass Sanierungsmaßnahmen fachgerecht umgesetzt werden. Einerseits um die angestrebte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen und staatliche Fördermittel optimal zu nutzen, anderseits um die Förderhöhen durch besondere Boni (EE: Erneuerbare-Energien, WPB: Worst-Performing Building oder SerSa: Serielles Sanieren) nochmals zu erhöhen. Die Kosten für diese energetische Fachplanung und Baubegleitung werden von der KfW mit 50 % übernommen.

Heizungsförderung mit KfW 458

Förderzuschüsse können nicht nur für die Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, sondern auch für die Heizung beantragt werden. Die KfW-Heizungsförderung richtet sich primär an Eigentümer:innen von Wohnimmobilien in Deutschland. Voraussetzung vor Antragstellung ist hier ein Vertrag mit einem Fachunternehmen, welcher das geplante Umsetzungsdatum der Maßnahmen beinhalten muss.

Wichtig: Der KfW-Antrag ist vor Vorhabensbeginn zu stellen! Die Beauftragung der Firmen gilt bereits als Beginn. Aus diesem Grund sollte die aufschiebende und auflösende Bedingung im Angebot des Fachunternehmens enthalten sein! Damit können Sie auf eigenes Risiko bereits vor Eingang der Zuschussbestätigung, nachdem Sie den Antrag gestellt haben, die Firma beauftragen.

Übrigens, auch Unternehmen (und damit sogenannte Nichtwohngebäude) können von dem KfW-Förderzuschuss profitieren.

KfW Förderzuschuss

Die bundeseigene KfW vergibt überdies Förderkredite für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme. Genauer gesagt sind folgende Förderungen ausgewiesen:

Das Förderprodukt "Erneuerbare Energien – Standard" unterstützt Investitionen in Deutschland und im Ausland zur Nutzung erneuerbarer Energien. Gefördert werden unter anderem

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Wasserkraft bis 20 MW, Windkraft)
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) auf Basis von Biomasse, Biogas oder Erdwärme
  • Anlagen zur Biogasnutzung, Batteriespeicher sowie reine Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und -speicher, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot sowie Digitalisierung der Energiewende (z. B. Power-to-X-Technologien, Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme)
  • Contracting-Projekte und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

Unser Service für Sie | Wie stelle ich einen KfW-Antrag?

Pitbau ist der Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Beantragung von KfW Fördermitteln geht. Im Bereich KfW bieten wir Ihnen folgende Leistungen

  • Fördermittelberatung für Neubauten, Altbauten und Umbauten
  • Nachweis und Bestätigung für KfW-Förderprogramme
  • Beantragung von Zuschüssen im Rahmen der KfW-Förderprogramme
  • Energieeffizienz-Gutachten gemäß den Kriterien der KfW, BAFA, IBB und weiteren Institutionen
  • Erstellung des Energieausweises für Wohn- und Gewerbebauten
  • Erstellung des öffentlich-rechtlichen Wärmeschutznachweises (GEG-Nachweis)
  • Begleitung des gesamten Prozesses von der Vorprüfung bis zur Umsetzung

Sie haben Interesse an unserem Angebot oder haben Fragen? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir freuen uns auf Sie.