ENEO-Gutachten - Fördermittel und Zuschüsse
Zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden in Berlin wird seit 2013 ein interessantes Förderprogramm angeboten. Durch ENEO kann ein Zuschuss zur Energieberatung von bis zu 2000,-€ genutzt werden. Zugelassene Sachverständige vom Ingenieurbüro Pitbau erstellen die Energiegutachten nach individuellen Wünschen des Auftraggebers.
... und nach den Kosten des Gutachtens. Sind die Netto-Kosten des Gutachtens geringer als der Zuschuss, erfolgt eine Kürzung des Förderzuschusses bis auf maximal 100 % der Nettokosten.
Wer wird gefördert?
Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohnimmobilien in Berlin:
- Eigenheimbesitzer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- private Investoren
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
Was wird gefördert?
Die Erstellung von Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Berlin.
Zwischen Auftraggeber und dem Energieberater wird der Umfang des Energiegutachtens individuell abgestimmt. Das Gutachten enthält mindestens drei Einzelmaßnahmen oder eine Empfehlung für die Gesamtsanierung des Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus. Bei dem Ziel eines KfW-Effizienzhauses werden die Maßnahmen in einem Zuge dargestellt oder in aufeinander abgestimmten Schritten. Darüber hinaus kann das Gutachten gemäß dem Anforderungsprofil des BAFA Programms einer "Vor-Ort-Beratung" erstellt werden.
Der Erfolg einer energetischen Gebäudesanierung ist maßgeblich von der Qualität des erstellten Energiegutachtens abhängig. Aus diesem Grund arbeitet ENEO mit externen, hochqualifizierten Energieberatern wie dem Ingenieurbüro Pitbau zusammen. Deren Kenntnisse und Eignung wurde in Zusammenarbeit mit der Berliner Energieagentur geprüft.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Die ENEO-Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Beauftragung eines Gutachtens durch einen ENEO-Gutachter (wie vom Ingenieurbüro Pitbau) nach Antragstellung und Förderzusage durch die IBB Business Team GmbH erfolgt. Mit den zu fördernden Modernisierungsmaßnahmen ist noch nicht begonnen worden. Ein Eigentümer kann eine ENEO-Förderung nur einmalig für ein Wohngebäude erhalten. Ein Eigentümer kann pro Jahr maximal 3 ENEO-Förderungen für Wohngebäude in seinem Bestand zugesagt bekommen. Mit der Umsetzung der empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen zur energetischen Sanierung muss spätestens 12 Monate nach Zusage der Förderung begonnen werden. Die ENEO-Förderung ist nicht übertragbar, wie z.B. beim Verkauf des Wohngebäudes.
Wie verläuft die Antragsstellung?
Beim ersten Gespräch werden alle Fragen zum Förderantrag beantwortet und der Ablauf zur ENEO-Energieberatung erläutert. Zeitgleich wird vom ENEO-Team die Zuschussförderung des zu modernisierenden Wohngebäudes geprüft. Im nachfolgenden Schritt wird der formgebundene ENEO-Antrag vollständig ausgefüllt und vom Eigentümer rechtsverbindlich unterschrieben. Der Antrag und die erforderlichen Anlagen & Nachweise werden von der IBB Business Team GmbH angenommen.